Wichtige Information: Telemediengesetz (TMG) ersetzt durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Haben Sie Ihr Online-Impressum und Ihre Datenschutzerklärung schon geändert? Seit dem 14.05.24 besteht dringendst redaktioneller Anpassungsbedarf! Denn das Telemediengesetz (TMG) ist außer Kraft getreten und wurde durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.
Wenn Sie eine Website betreiben oder Anbieter digitaler Dienstleistungen sind, sollten Sie notwendige Änderungen dringend vornehmen, da sonst rechtliche Konsequenzen drohen könnten.

Werden noch die alten gesetzlichen Bezeichnungen verwendet, liegt nämlich ein Rechtsverstoß vor. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Bußgelder können die Folge sein.

Aber keine Sorge! Diese Änderungen klingen komplizierter, als sie tatsächlich sind.
Hier haben wir Ihnen kurz zusammengefasst, was Sie wissen müssen:

Was hat sich geändert?

Die Änderung betrifft insbesondere die Begriffe in Ihrem Impressum und Ihrer Datenschutzerklärung. Kurz gesagt, § 5 Telemediengesetzes (TMG) wird zu § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) wird zum Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

Was müssen Sie tun?

Prüfen Sie Ihre Online-Präsenz:

Haben Sie in Ihrem Impressum oder Ihrer Datenschutzerklärung einen der folgenden Begriffe verwendet?

  • Telemediengesetz / TMG
  • Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz / TTDSG

Falls Sie einen dieser Begriffe verwenden, ersetzen Sie diese wie folgt:

Alt (zu ersetzender Begriff)   Neu

Telemediengesetz  ->  Digitale-Dienste-Gesetz

TMG  ->  DDG

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz -> Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

TDDSG  ->  TDDDG

Verzicht auf gesetzliche Bezeichnungen

Alternativ können Sie auch komplett auf die Gesetzesbezeichnungen im Impressum verzichten. Sie müssen nicht explizit den Paragrafen angeben und beispielsweise “Impressum nach § 5 DDG” oder “gemäß § 5 DDG“ schreiben. Es genügt, wenn Sie einfach “Impressum” angeben. Denn das Gesetz verlangt nicht die Nennung einer Rechtsnorm. So können Sie sich auch zukünftige Anpassungen ersparen.

Kurzer Hintergrund der Änderungen

Die aktuellen Änderungen gehen auf den Digital Services Act (DSA) der EU zurück, der darauf abzielt, den digitalen Binnenmarkt zu stärken und ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen. Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und seit dem 17. Februar 2024 vollumfänglich anzuwenden. Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bringt die deutschen Vorschriften in Einklang mit diesen europäischen Regelungen und ersetzt daher das Telemediengesetz (TMG) und ändert weitere Gesetze.

Die aktuellen Änderungen basieren weitestgehend auf europarechtlichen Vorschriften. Die Änderungen im Detail können Sie auch hier im Bundesgesetzblatt nachlesen.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/149/VO.html

 

Bildquelle: canva/ ECOPLAN