Zum Jahreswechsel stehen einige wichtige Neuerungen bevor – darunter die verpflichtende Einführung von E-Rechnungen. Ab dem 1. Januar 2025 betrifft diese Änderung alle Organisationen und Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland. Ab dem 01.Januar 2025 müssen Sie gewährleisten, dass Sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Erstellung von E-Rechnungen gilt grundsätzlich auch ab dem 01. Januar 2025, jedoch gibt es eine Übergangsregel bis zum 31.12.2026 und für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 € bis zum 31.12.2027. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Digitalisierung voranzutreiben, die Steuerverwaltung effizienter zu gestalten und Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.
In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen rund um die Einführung der E-Rechnung.
Weiterlesen